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Der
Ratenkredit: Hierbei handelt es sich
um einen Kredit bei einer Bank mit festem Zinssatz
und festen Raten, welcher über eine festgelegte
Laufzeit andauert. Hierzu zählen auch diverse
Abwandlungen, beispielsweise zinsgünstige
Kredite für Beamte.
Der
Rahmenkredit: Dieser Kredit ist eine
flexible Form des Ratenkredits, der dem Kunden
zum Abruf bereit steht, er birgt in den meisten
Fällen einen variablen Zinssatz und weist
eine Tilgung mit Mindestraten auf.
Der
Kredit ohne Schufa: Eine spezielle Form
des Ratenkredits, bei der die Bank im Zuge einer
normalen Bonitätsprüfung auf die Einholung
der Schufadaten verzichtet. Der Kunde muss mit
höheren Zinsen rechnen.
Die
Kreditkarte: Die Kreditkartenfirma oder
auch die Bank gewährt ein zinsfreies Darlehen
in Höhe der getätigten Umsätze,
das geliehene Geld wird vom Kunden am Montasende
über das Girokonto zurück bezahlt.
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Der Privatkredit:
Hierbei kann
es sich um ein Darlehen, welches von Freunden
oder Bekannten gewährt wird oder um private
Kredite - die man über spezielle Internet-Plattformen
beantragen kann - handeln.
Das Arbeitgeberdarlehen:
Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitnehmer
ein Darlehen, welches sich am Ratenkredit orientiert.
Das günstige Darlehen muss allerdings mit
mindestens vier Prozent verzinst sein. Sofern
es zinsfrei wäre, könnte das Finanzamt
das Geld nicht als Darlehen, sondern als Einkommen
betrachten.
Das
Leasing: Hierbei handelt es sich um eine
Mischung aus Miete und Kredit; zu Beginn bezahlt
der Kreditnehmer eine bestimmte Summe und bezahlt
den Restbetrag in Raten, monatlich.
Am Vertragsende
besteht eine Kaufoption und wandelt sich somit
automatisch in ein Finanzierungsleasing um.
Der
Ratenkauf: Eine bereits bestellte und
genutzte Ware wird in Raten beim Verkäufer
abbezahlt.
Das
Festdarlehen: Ein Darlehen, welches in
voller Höhe am vereinbarten Tag der Fälligkeit
zurück gezahlt werden muss.
Das
Kündigungsdarlehen: Diese Art von
Darlehen muss nach Ablauf einer vertraglich
festgesetzten Kündigungsfrist zurück
bezahlt werden.
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