Der
Kreditvertrag und das Kleingedruckte
Worauf muss man beim Kreditabschluss besonders
achten?
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gibt viele schöne Dinge im Leben, die sich
der Mensch erlaubt oder erlauben möchte.
Manche Dinge sind nicht so teuer, die werden
sofort gekauft, andere Dinge lassen sich nur
vertraglich regeln.
Für
fast alles im Leben werden Verträge benutzt,
zur Sicherheit des Unternehmens und zur Sicherheit
des Kunden. Das glauben zumindest sehr viele
Menschen, wenn es um die Erfüllung eines
Vertrages geht! Aber gerade hier lauert die
Gefahr.
Warum? Jeder
Vertrag enthält das sogenannte Kleingedruckte,
der Ausdruck kleingedruckt deshalb, weil genau
dieser Satz oder Abschnitt eines Vertrages die
jeweilige Firma vor einem eventuellen Schaden
bewahren soll.
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Damit der Kunde,
die für ihn interessanten Passagen gut sichtbar
lesen kann, ist das Vertragswerk übersichtlich
groß gedruckt, was rechtlich relevant ist oder
was den Kunden nicht davor abschrecken soll den Vertrag
zu akzeptieren, wird dann so klein gedruckt, dass
man für das Lesen schon fast eine Lupe benötigt,
damit der Kunde möglichst nicht darüber
stolpert und den Vertrag gegenzeichnet.
Es werden aber
auch Passagen sehr klein gedruckt, die wettbewerbsrechtlich
bedenklich sind oder gegen bestehendes Recht verstoßen.
Hier lautet der Schlusssatz bei fast allen Verträgen:
Zusätzliche Vereinarungen bedürfen der Schriftform.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages
oder Vereinbarungen bleiben die übrigen wirksam.
Das ist eine Rechtsform die absolut unhaltbar ist
und vor keinem Gericht Bestand hat, wenn der Vertrag
in großen Zügen im Kleingedruckten sittenwidrig
ist. Wo lauert überall Gefahr? Bei Mietwagenvereinbarungen
zum Beispiel. Da wird gerne die Kreditkarte
zur Sicherung von eventuellen Schadensfällen
durchgezogen, natürlich blanko, denn es ist ja
noch kein Schaden entstanden. Nur die Karte bei einer
eingetragenen Sicherheitsleistung von 500 Euro in
Anspruch nehmen, sonst besteht von Seiten der Mietwagenfirma
die Möglichkeit jeden Betrag später abzubuchen.
Um rechtlichen Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen,
besser den Mietwagen von Deutschland aus buchen, dann
hat man sich später auch nur mit einer deutschen
Mietwagenfirma auseinanderzusetzen und für das
Kleingedruckte gilt deutsches Recht.
Jeder Kreditnehmer
sollte sich seinen Kreditvertrag genau durchlesen,
denn hier lauern Gefahren, die richtig teuer werden
können. Auch wenn hier das Kleingedruckte rechtlich
unbedenklich ist, oder erscheint. Bei einem normalen
Kredit verschweigen die Banken gerne einiges, oder
lassen es in einem bessere Licht erscheinen.
Häufig wird
von der Teilrückzahlung gesprochen, nach dem
Motto: "Sie haben weniger und zahlen weniger,
Sie haben mehr und zahlen mehr." Nur verschweigen
die Banken gerne, dass bei dieser Rückzahlungsart
die Zinssätze deutlich höher als bei einem
Ratenkredit liegen. Auch das Angebot statt 12 Monatsraten
24 Raten zu gewähren, obwohl man es vielleicht
nicht braucht, hilft auf jedenfall der Bank durch
Mehreinnahmen. Bei einem Baukredit fängt das
Kleingedruckte bei der Vorfälligkeitsentschädigung
an. Kommt der Bau nicht zustande, aber ein Vertrag
wurde geschlossen, der nun nicht mehr benötigt
wird, kann und wird unter Umständen die Bank
eine Entschädigung verlangen.
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