Infos
zur Privatinsolvenz
Private Insolvenz - Der Ausweg aus der Schuldenfalle?
Die
Zahl der Haushalte, die total überschuldet
sind, hat in den letzten Jahren dermaßen
zugenommen, dass die Regierung sich veranlasst
sah, die Möglichkeit einer Privatinsolvenz
zu schaffen, um den Bürgern eine Chance
zu geben, aus der Schuldenfalle wieder heraus
zu kommen. Ziel dieser Verbraucherinsolvenz
ist es, nach einer sechsjährigen so genannten
Wohlverhaltensphase, den betroffenen Personen
einen schuldenfreien Neuanfang zu ermöglichen.
Die Vorraussetzung
für die Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens
ist das Scheitern aller Versuche des Schuldners,
sich außergerichtlich mit den Gläubigern
zu einigen oder eine Kredit
Umschuldung anzustreben, denn selbstverständlich
müssen überschuldete Personen zuerst
einmal versuchen, aus eigener Kraft aus der
Schuldenfalle zu geraten. Dazu gehören
Gespräche mit Banken, Versandhäusern
und allen anderen Stellen, bei denen es offene
Rechnungen zu begleichen gibt. Viele Gläubiger
lassen mit sich reden und stunden ihre Forderungen.
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Eine Schuldnerberatungsstelle
muss offiziell bestätigen, dass eine außergerichtliche
Einigung nicht möglich ist. Danach wird eine
Aufstellung aller Verbindlichkeiten so wie aller Einnahmen
des Schuldners erstellt. Den Gläubigern wird
ein Schuldbereinigungsplan zugestellt. Wenn sie sich
nicht darauf einlassen und weiter ihre Forderungen
eintreiben, ist die Anmeldung der Privatinsolvenz
unumgänglich.
Ein Treuhänder
wird vom Gericht damit beauftragt, das Vermögen
des Schuldners zu verwalten. Er sorgt dafür,
dass die Gläubiger vom pfändbaren Vermögen
der insolventen Privatperson wenigstens einen Teil
ihrer Forderungen zurück erhalten. Dazu wird
eine Insolvenztabelle angelegt, wobei feste Quoten
für die einzelnen Gläubiger festgelegt werden.
Sechs
Jahre lang dauert die auf den Insolvenzantrag
folgende Wohlverhaltensphase.
In dieser Zeit kann der überschuldete Bürger
nicht frei über sein Vermögen verfügen.
Von seinem Gehalt darf er nur den nicht pfändbaren
Betrag behalten. Alles andere wird zur Tilgung seiner
Schulden verwendet. Sollte er in dieser Zeit etwas
erben, muss er die Hälfte davon ebenfalls hergeben,
um seine offenen Rechnungen zu begleichen. In diesen
sechs Jahren wird genau überprüft, wie der
Schuldner mit seinem Geld umgeht, ob er weiterhin
unsinnige oder überhöhte Einkäufe tätigt,
ob er alles tut, um Geld zu verdienen, oder ob er
sich nicht darum bemüht, seinen Arbeitsplatz
zu erhalten bzw. eine neue Arbeitsstelle zu finden.
Wenn die sechs
Jahre vorbei sind, kann der Schuldner die Restschuldbefreiung
beantragen, die ja das eigentliche Ziel dieser
Privatinsolvenz ist. Wenn das Gericht zustimmt, ist
der Bürger nach Ablauf der Wohlverhaltensphase
schuldenfrei und kann wieder von vorne anfangen, unbelastet
von quälenden finanziellen Verpflichtungen. Das
Gericht kann die Befreiung von der Restschuld allerdings
auch verweigern. Hat sich der insolvente Bürger
während der vergangenen sechs Jahre nicht so
verhalten, wie es ihm vorgeschrieben worden war, muss
er die Konsequenzen tragen.
Wer nach Anmeldung einer Privatinsolvenz also auch
die Restschuldbefreiung erhalten will, der sollte
seinen Pflichten gewissenhaft nachkommen, kein Geld
verschwenden, ehrliche Auskunft über seine Vermögensverhältnisse
geben und nach Kräften dabei mitzuhelfen, die
Schulden zu begleichen.
Die Privatinsolvenz
ist eine große Chance für überschuldete
Personen, um aus der Schuldenfalle hinaus zu kommen.
Informationen und
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bei Alleinerziehenden.
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