Infos zur Privatinsolvenz
Private Insolvenz - Der Ausweg aus der Schuldenfalle?
Die
Zahl der Haushalte, die total überschuldet sind,
hat in den letzten Jahren dermaßen zugenommen,
dass die Regierung sich veranlasst sah, die Möglichkeit
einer Privatinsolvenz
zu schaffen, um den Bürgern eine Chance zu geben,
aus der Schuldenfalle wieder heraus zu kommen. Ziel
dieser Verbraucherinsolvenz ist es, nach einer sechsjährigen
so genannten Wohlverhaltensphase, den betroffenen
Personen einen schuldenfreien Neuanfang zu ermöglichen.
Die Vorraussetzung
für die Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens
ist das Scheitern aller Versuche des Schuldners, sich
außergerichtlich mit den Gläubigern zu
einigen oder eine Kredit
Umschuldung anzustreben, denn selbstverständlich
müssen überschuldete Personen zuerst einmal
versuchen, aus eigener Kraft aus der Schuldenfalle
zu kommen. Hierzu gehören Gespräche mit
Banken, Versandhäusern und allen anderen Stellen,
bei denen es offene Rechnungen zu begleichen gibt.
Viele Gläubiger lassen mit sich reden und stunden
ihre Forderungen ganz oder zumindest teilweise.
Eine Schuldnerberatungsstelle
muss offiziell bestätigen, dass eine außergerichtliche
Einigung nicht möglich ist. Danach wird eine
Aufstellung aller Verbindlichkeiten so wie aller Einnahmen
des Schuldners erstellt. Den Gläubigern wird
ein Schuldbereinigungsplan zugestellt. Wenn sie sich
nicht darauf einlassen und weiter ihre Forderungen
eintreiben, ist die Anmeldung der Privatinsolvenz
ein möglicher Ausweg aus dem Dilemma.
Ein Treuhänder
wird vom Gericht damit beauftragt das Vermögen
des Schuldners zu verwalten. Er sorgt dafür,
dass die Gläubiger vom pfändbaren Vermögen
der insolventen Privatperson wenigstens einen Teil
ihrer Forderungen zurück erhalten. Dazu wird
eine Insolvenztabelle angelegt, wobei feste Quoten
für die einzelnen Gläubiger festgelegt werden.
Sechs Jahre
lang dauert die auf den Insolvenzantrag folgende Wohlverhaltensphase.
In dieser Zeit kann der überschuldete Bürger
nicht frei über sein Vermögen verfügen.
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Von seinem
Gehalt darf er nur den nicht pfändbaren
Betrag behalten. Alles andere wird zur Tilgung
seiner Schulden verwendet. Sollte er in dieser
Zeit erben, muss er auf die Hälfte davon
verzichten, um damit offene Forderungen zu
begleichen. In diesen sechs Jahren wird genau
überprüft, wie der Schuldner mit
seinem Geld umgeht, ob er weiterhin unsinnige
oder überhöhte Einkäufe tätigt
und ob er alles tut um Geld zu verdienen.
Ebenso sollte er sich bemühen, seinen
Arbeitsplatz zu erhalten respektive im Falle
einer Arbeitslosigkeit eine neue Arbeitsstelle
zu finden. |
Wenn die sechs Jahre
vorbei sind kann der Schuldner die Restschuldbefreiung
beantragen, die ja das eigentliche Ziel einer
Privatinsolvenz ist. Wenn das Gericht zustimmt, ist
der Bürger nach Ablauf der Wohlverhaltensphase
schuldenfrei und kann wieder von vorne anfangen, ganz
unbelastet von den quälenden finanziellen Verpflichtungen
seiner vergangeheit. Das Gericht kann die Befreiung
von der Restschuld allerdings auch verweigern. Hat
sich der insolvente Bürger während der vergangenen
sechs Jahre nicht so verhalten, wie es ihm vorgeschrieben
worden war, muss er die Konsequenzen tragen. Wer nach
Anmeldung einer Privatinsolvenz die Restschuldbefreiung
erhalten will, der sollte deshalb seinen Pflichten
gewissenhaft nachkommen, kein Geld verschwenden, ehrliche
Auskunft über seine Vermögensverhältnisse
geben und nach Kräften dabei mithelfen, seine
Schulden zu begleichen.
Die Privatinsolvenz
ist eine große Chance für überschuldete
Personen, um aus der Schuldenfalle hinaus zu kommen.
Konto
überzogen? Ergänzender Lesetipp:
Wer sein Girokonto schon lange überzogen hat,
sollte sich mit (s)einer Bank in verbindung setzen
und sich beraten lassen, ob er sein Dispo
ablösen bzw. umschulden kann, indem er einen
zinsgünstigeren Ratenkredit wählt.
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