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Infos zur Privatinsolvenz

Private Insolvenz - Der Ausweg aus der Schuldenfalle?

Die Zahl der Haushalte, die total überschuldet sind, hat in den letzten Jahren dermaßen zugenommen, dass die Regierung sich veranlasst sah, die Möglichkeit einer Privatinsolvenz zu schaffen, um den Bürgern eine Chance zu geben, aus der Schuldenfalle wieder heraus zu kommen. Ziel dieser Verbraucherinsolvenz ist es, nach einer sechsjährigen so genannten Wohlverhaltensphase, den betroffenen Personen einen schuldenfreien Neuanfang zu ermöglichen.

 

Die Vorraussetzung für die Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens ist das Scheitern aller Versuche des Schuldners, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen oder eine Kredit Umschuldung anzustreben, denn selbstverständlich müssen überschuldete Personen zuerst einmal versuchen, aus eigener Kraft aus der Schuldenfalle zu geraten. Dazu gehören Gespräche mit Banken, Versandhäusern und allen anderen Stellen, bei denen es offene Rechnungen zu begleichen gibt. Viele Gläubiger lassen mit sich reden und stunden ihre Forderungen.



Grafik "Mensch in der Schuldenfalle"


Eine Schuldnerberatungsstelle muss offiziell bestätigen, dass eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist. Danach wird eine Aufstellung aller Verbindlichkeiten so wie aller Einnahmen des Schuldners erstellt. Den Gläubigern wird ein Schuldbereinigungsplan zugestellt. Wenn sie sich nicht darauf einlassen und weiter ihre Forderungen eintreiben, ist die Anmeldung der Privatinsolvenz unumgänglich.

 

Ein Treuhänder wird vom Gericht damit beauftragt, das Vermögen des Schuldners zu verwalten. Er sorgt dafür, dass die Gläubiger vom pfändbaren Vermögen der insolventen Privatperson wenigstens einen Teil ihrer Forderungen zurück erhalten. Dazu wird eine Insolvenztabelle angelegt, wobei feste Quoten für die einzelnen Gläubiger festgelegt werden.

 

Sechs Jahre lang dauert die auf den Insolvenzantrag folgende Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit kann der überschuldete Bürger nicht frei über sein Vermögen verfügen. Von seinem Gehalt darf er nur den nicht pfändbaren Betrag behalten. Alles andere wird zur Tilgung seiner Schulden verwendet. Sollte er in dieser Zeit etwas erben, muss er die Hälfte davon ebenfalls hergeben, um seine offenen Rechnungen zu begleichen. In diesen sechs Jahren wird genau überprüft, wie der Schuldner mit seinem Geld umgeht, ob er weiterhin unsinnige oder überhöhte Einkäufe tätigt, ob er alles tut, um Geld zu verdienen, oder ob er sich nicht darum bemüht, seinen Arbeitsplatz zu erhalten bzw. eine neue Arbeitsstelle zu finden.


 

Wenn die sechs Jahre vorbei sind, kann der Schuldner die Restschuldbefreiung beantragen, die ja das eigentliche Ziel dieser Privatinsolvenz ist. Wenn das Gericht zustimmt, ist der Bürger nach Ablauf der Wohlverhaltensphase schuldenfrei und kann wieder von vorne anfangen, unbelastet von quälenden finanziellen Verpflichtungen. Das Gericht kann die Befreiung von der Restschuld allerdings auch verweigern. Hat sich der insolvente Bürger während der vergangenen sechs Jahre nicht so verhalten, wie es ihm vorgeschrieben worden war, muss er die Konsequenzen tragen.


Wer nach Anmeldung einer Privatinsolvenz also auch die Restschuldbefreiung erhalten will, der sollte seinen Pflichten gewissenhaft nachkommen, kein Geld verschwenden, ehrliche Auskunft über seine Vermögensverhältnisse geben und nach Kräften dabei mitzuhelfen, die Schulden zu begleichen.

 

Die Privatinsolvenz ist eine große Chance für überschuldete Personen, um aus der Schuldenfalle hinaus zu kommen.

 

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